Die kroatische Regierung hat ein umfassendes Reformpaket für Raumordnung, Bauwesen und Energieeffizienz beschlossen und dem Parlament zur weiteren Behandlung übermittelt. Für die Campingbranche ist vor allem der geplante „Zakon o prostornom uređenju“ – das Gesetz über Raumordnung – von Bedeutung. Es soll nach jahrelanger Rechtsunsicherheit verbindliche Regelungen für Mobilheime und Campingplätze schaffen.

Im Mittelpunkt des Entwurfs steht die rechtliche Einstufung von Mobilheimen als „temporäre Unterkunftseinheiten“. Damit würden sie nicht länger als Gebäude gelten, sondern als mobile, nicht dauerhaft verankerte Einheiten, die ausschließlich innerhalb genehmigter Campinganlagen stehen dürfen. Vorgesehen sind zudem Größen- und Befestigungsbeschränkungen. Der Gesetzentwurf sieht eine 25-Meter-Schutzzone entlang der Küste vor, in der neue mobile Einheiten nicht errichtet werden dürfen. Bestehende Anlagen sollen eine Übergangsfrist von zehn Jahren erhalten, um sich an die neuen Bestimmungen anzupassen.

Diese Inhalte wurden beim 19. Kroatischen Campingkongress vorgestellt, wo Tourismusminister Tonči Glavina die Reform als Schritt zu „klaren Regeln und nachhaltigem Wachstum“ bezeichnete. Er betonte, dass Camping eine tragende Rolle im kroatischen Tourismus spiele und in den vergangenen Jahren zunehmend zur Ganzjahresform geworden sei. Nach Angaben des Ministeriums für Tourismus und Sport entfielen 2025 über die Sommermonate hinaus bereits deutlich mehr Übernachtungen auf die Vor- und Nachsaison, unterstützt durch eine steigende Zahl ganzjährig geöffneter Plätze.

KUH-Präsident Veljko Ostojić verwies auf die Bedeutung einer eindeutigen gesetzlichen Regelung. Eine frühere Fassung des Raumordnungsgesetzes hätte einen Küstenabstand von 100 Metern vorgesehen und damit den Abbau von rund 5 000 Mobilheimen bedeutet. Nach seiner Darstellung wäre der wirtschaftliche Schaden erheblich gewesen. Die nun vorgesehene Lösung orientiert sich an Regelungen anderer EU-Länder wie Italien, Frankreich und Spanien, in denen Mobilheime innerhalb genehmigter Campinganlagen nicht als Gebäude gelten.

Das neue Gesetz wurde am 30. Oktober 2025 von der kroatischen Regierung angenommen und an das Parlament (Sabor) weitergeleitet. Laut der offiziellen Mitteilung des zuständigen Ministeriums und der Regierung ist es damit Teil der laufenden parlamentarischen Beratung, aber noch nicht in Kraft. Ein Termin für die Verabschiedung oder das Inkrafttreten wurde bislang nicht genannt.

Für die Campingwirtschaft wäre das Gesetz von zentraler Bedeutung. Es würde einen einheitlichen rechtlichen Rahmen schaffen, Investitionssicherheit bieten und gleichzeitig den Schutz der Küstenzonen stärken. Bis zur endgültigen Verabschiedung bleibt jedoch offen, ob alle geplanten Regelungen – insbesondere zur Nutzung von Mobilheimen – in unveränderter Form bestehen bleiben.

Quellen: campingbusiness.eu, Ministarstvo prostornoga uređenja, graditeljstva i državne imovine, Vlada Republike Hrvatske

Bild: ©CAMPING Magazin

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